Landeshaushalt und Finanzausgleichsgesetz 2023:
Kostensteigerungen bei kommunalen Aufgaben bleiben ohne angemessenen Ausgleich

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Pressemitteilung

Die Kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt zeigen sich enttäuscht vom Ergebnis der Haushaltsberatungen, auf deren Grundlage heute im Landtag das Haushaltsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz (FAG) für 2023 beschlossen worden sind.

Beide Verbände begrüßen zwar die Anhebung der Investitionspauschale um 50 Mio. Euro. Dies löst allerdings nicht das für die Kommunen gravierendere Problem steigender Kosten bei den laufenden Aufwendungen und neuen Aufgaben.

„Obwohl nach der Konjunkturprognose der Bundesregierung für das Jahr 2023 mit einer Inflationsrate von rd. 7 % gerechnet werden muss, ist im kommunalen Finanzausgleich Sachsen-Anhalt nur eine Steigerung von 2,8 % eingerechnet worden. Allein aus diesem Grund hätten die Schlüsselzuweisungen im FAG für 2023 mindestens um 100 Mio. Euro höher ausfallen müssen“, stellt Andreas Dittmann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, heute am Rande der Landtagssitzung fest.

„Die Ergebnispläne der Landkreise weisen für 2023 aktuell einen Fehlbetrag von rd. 185 Mio. Euro aus, während die FAG-Zuweisungen an die Landkreise nur um 36,5 Mio. Euro steigen. Damit bleiben Mehraufwendungen aus erhöhten Energiepreisen sowie beim Bürgergeld, bei der Jugendhilfe und bei der Unterbringung und Betreuung ukrainischer Kriegsflüchtlinge weitestgehend ungedeckt“, ergänzt Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt. Unverständlich ist für den Landkreistag auch die Kürzung der Landesmittel für Investitionen an Kreisstraßen von 60 Mio. Euro in 2022 auf nun noch 30 Mio. Euro.

Die Finanzsituation der Städte, Gemeinden und Landkreise dürfte sich im Zuge der aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zusätzlich verschärfen. „Obwohl die Kommunen als Arbeitgeber attraktiv bleiben wollen, wären die finanziellen Auswirkungen der diskutierten Tarifsteigerungen doch erheblich,“ zeigen sich die Herren Präsidenten Dittmann und Ulrich besorgt.

Für das neue Finanzausgleichsgesetz 2024 erwarten beide kommunale Spitzenverbände, dass die tatsächliche Finanzsituation der Kommunen sachgerechter abgebildet wird.

V. i. S. d. P.:

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Pressemitteilung

22.03.2023